Kostenerstattung der privaten Krankenkassen
Bei privaten Krankenversicherungen gibt es keine einheitliche Regelung für die Vergütung psychotherapeutischer Behandlungen. Auch wenn den meisten Versicherungsgesellschaften Approbation und Arztregistereintrag genügen, um die Kosten für eine Psychotherapie zu erstatten, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn über die Bedingungen erkundigen.
Wichtige Fragen an Ihre private Versicherung:
- welche fachlichen Voraussetzungen soll der Therapeut erfüllen, damit Ihnen die Kosten erstattet werden? Sind bestimmte Antragsformulare zu verwenden oder erfolgt die Antragstellung formlos?
- Wird ein psychologischer Bericht für den Gutachter (vom behandelnden Psychotherapeuten) verlangt?
- Soll ein Konsiliarbericht vom Hausarzt dem Antrag beigefügt werden?
- Wie viele Sitzungen werden maximal erstattet?
- Zu welchem Satz werden die Kosten erstattet? (üblich ist der 2,3-fache Satz, nach GOP sind das 100,55€)